Positionen

Generationengerechtigkeit
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Resolution des Kreisrates vom 04.12.2009
Generationengerechtigkeit durch Sparsamkeit
 
Das Saarland und die Bundesrepublik Deutschland stehen eingedenk der noch immer andauernden Weltwirtschaftskrise vor großen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen der Krise für die öffentlichen Haushalte.
 
Neben den Ausgaben für die Konjunkturprogramme, weiteren krisenbedingten Sonderausgaben der öffentlichen Hand (z.B. Verlängerung Kurzarbeitergeld) oder den Kosten der automatischen Stabilisatoren (z.B. Einnahmeverluste durch die progressive Einkommensteuer oder Mehrausgaben der Sozialversicherungen), befindet sich das Saarland darüber hinaus seit Jahrzehnten in einer strukturellen Haushaltsnotlage. 
 
Die strukturelle finanzielle und zum Teil auch immer noch wirtschaftliche Schwäche des Saarlandes im Vergleich zu den übrigen Bundesländern machen eine solide und sparsame Haushaltspolitik, über die Notwendigkeit der Konsolidierung der krisenbedingten Schieflage der öffentlichen Haushalte hinaus, erforderlich.
 
Die neue Landesregierung aus CDU/FDP/Grünen bietet dem Saarland die Chance den seit 1999 eingeschlagenen Pfad des Aufsteigerlandes weiter zu verfolgen. Die Verhinderung einer Regierungsbeteiligung der SED/Linkspartei leistet bereits einen für die Zukunftsfähigkeit des Saarlandes nicht zu unterschätzenden Beitrag für ein wirtschaftlich starkes und modernes Land, da dem Saarland so seine Zukunftschancen nicht leichtfertig geraubt wurden.
 
In der neuen „Jamaika-Koalition" muss der Weg als Aufsteigerland weitergegangen und der Strukturwandel weiter vorangetrieben werden. Noch stärker als bisher muss darüber hinaus ein Schwerpunkt auf eine nachhaltige und generationengerechte Haushalt- und Finanzpolitik gelegt werden. Hierbei kommt der CDU als Stabilitätsfaktor der neuen Landesregierung eine besondere Rolle zu. Neben der Ressortverantwortung für den Haushalts- und Finanzbereich gilt es im Sinne einer konservativen und langfristig wachstumsorientierten Politik mit den finanziellen Ressourcen so umzugehen, dass auch kommenden Generationen Handlungsspielräume bleiben und Wirtschaftswachstum langfristig gesichert werden kann. 
 
Bereits heute stellt die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächen-Bundesländer mit 8.795 € / Einwohner (Statistisches Bundesamt 2007) eine erhebliche Belastung dar. Das Wachstum der Landesschulden war mit + 4,7 % im Jahr 2007 (im Vergleich zu 2006) das zweithöchste aller Bundesländer. Allein im Jahr 2008 klaffte im Landeshaushalt zwischen Einnahmen und Ausgaben eine Lücke in Höhe von rund 585 Mio. €. Die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des Landes werden sich zum Jahresende auf über 10 Mrd. € belaufen.
 
Der enorme Verschuldungsgrad hat zur Folge, dass im saarländischen Landeshaushalt beispielsweise im Jahr 2008 allein 446 Mio. € für Zinsen ausgegeben wurden, was einer Zins-Ausgaben-Quote (Zinsausgaben in Relation zu den bereinigten Ausgaben) von 13,2 % entspricht. Das Zins-Steuerverhältnis betrug im selben Jahr 17,7 %. Dies bedeutet, dass bereits heute jeder 5. Euro, der eingenommen wird, für den Zinsdienst gebunden ist! Laut mittelfristiger Finanzplanung werden die Zinsausgaben bis zum Jahr 2012 um weitere 100 Mio. € ansteigen. 
 
Die strukturelle Haushaltsnotlage und die andauernde Weltwirtschaftskrise erfordern ein entschlossenes Handeln im Sinne einer sparsamen und generationengerechten Politik.
 
Oberstes Priorität sollte dabei zunächst eine größtmögliche Transparenz haben. 
 
Einzelne Landesregierungen haben damit begonnen, Vermögen und Schulden zu bilanzieren, um traditionelle staatliche Haushaltsmodelle zu ergänzen. Das Land Hessen hat 2009 als erstes Flächen-Bundesland die doppische Haushaltsführung eingeführt. Im Sinne einer transparenten und den eigentlichen Werteverzehr sowie Vermögen und Schulden/Verpflichtungen anzeigenden Rechnungslegung sollte das Saarland noch in dieser Legislaturperiode seine Rechnungslegung von der kameralistischen zur doppischen Rechnungslegung weiterentwickeln und die doppische Rechnungslegung nicht wie bisher auf die Landesbetriebe (z.B. Landesämter) beschränkt lassen. 
 
Durch Einführung der Doppik auch auf Landesebene werden insbesondere auch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen öffentlich, die Teil der implizierten Verschuldung des Landes sind und eine erhebliche Belastung für die Zukunft darstellen.
 
Transparenz im Bereich der Haushaltsführung schafft darüber hinaus weitreichendere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Seit 2005 nutzt der Stadtstaat Hamburg die Möglichkeit eines Bürgerhaushalts. Auch im Saarland soll der Weg der Haushaltskonsolidierung gemeinsam mit den Bürgern gegangen werden und dem interessierten Bürger soll die Möglichkeit geboten werden eigene Sparvorschläge unterbreiten zu können und diese im Dialog mit der Landesverwaltung und der Politik zu diskutieren. Insbesondere kann die Einführung eines Bürgerhaushalts, oder zumindest an dieses Modell angelehnte Beteiligungsmöglichkeiten, die Einsicht der Saarländer in die Notwendigkeit und Schwierigkeit einer sparsameren Haushaltsführung steigern.
 
Der Koalitionsvertrag der neuen „Jamaika"-Landesregierung weist auf die Möglichkeiten einer Reduzierung der öffentlichen Gebietskörperschaften im Bereich der Landkreise hin. Zur Erreichung des Ziels der langfristigen Sicherung eines selbständigen Saarlandes muss auch eine Überprüfung der Anzahl an Landkreisen, insbesondere jedoch der Anzahl an Gemeinden, gehören. Hier dürfte im Hinblick auf die seit der Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 bestehenden Strukturen gerade in manchen Ballungszentren Potential zu einer schlankeren Struktur an Landkreise und Gemeinden bestehen. 
 
Die in Folge des „Hesse-Gutachtens" erfolgte Straffung der Struktur der Landesbehörden sollte unter der Maxime einer kostengünstigen und effizienten Struktur weiter verfolgt werden. 
 
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Nachbar-Bundesland Rheinland-Pfalz im Bereich der Landesbehörden und Gerichte sollten überprüft werden. Das positive Beispiel des gemeinsamen Mahngerichts in Mayen kann hierbei als Vorbild dienen.
 
Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelb-grünen Landesregierung wird die Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs im Sinne einer fairen Verteilung zwischen Land, Gemeinden, Landkreisen und Regionalverband angekündigt. Das Saarland stellt gemäß einer Erhebung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zusammen mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein den Kommunen eine überdurchschnittliche Finanzausstattung zur Verfügung. Eine Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs sollte neben möglichen Einsparpotentialen auf Landesseite aber auch die Bedeutung kommunaler Ausgaben für die regionale Wirtschaft und die volatile Einnahmesituation der Kommunen berücksichtigen. Gleichzeitig sollte bei der Ausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs auch die Anzahl der gemeindeangehörigen Ortschaften und Gemeindeteile Berücksichtigung finden.
 
Angesichts der Versorgungslasten, die einen erheblichen Anteil der Haushaltslasten ausmachen und noch über viele Jahre steigen werden, sowie der bisher weitgehend fehlenden Vorsorge des Landes wird der Gestaltungsspielraum des Landeshaushalts auch in Zukunft weiter eingeengt. Gleichzeitig ist die Handlungsfähigkeit des Landes auch im Interesse der Beamten. Neben der bereits erwähnten Forderung nach Einführung einer doppischen Haushaltsführung und der damit verbundenen Ausweisung der Pensionsrückstellungen als Verbindlichkeit des Landes sollte eine Angleichung des Pensionsalters für Beamte an das Versorgungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Neben der grundsätzlichen Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand auf 67 Jahre sollen die Ausnahmen für besonders belastete Berufsgruppen (z.B. Polizei) weiter bestehen bleiben und eine eventuelle Anpassung des Pensionseintrittsalters für diese Berufsgruppen unter der Regelaltersgrenze von 67 Jahren liegen.
 
Ferner sind in der Landesverwaltung sinnvolle Personaleinsparungen, ausgenommen der Bildungs- und Polizeibereich, zu überprüfen.
 
Noch immer existieren im Steuerrecht zahlreiche Ausnahmetatbestände, die zum Teil einer Subventionierung bestimmter Gruppen oder Branchen gleich kommt. Das Saarland sollte im Rahmen einer Bundesratsinitiative dahingehend wirken, nicht mehr zeitgemäße „Steuersubventionierungen" beispielsweise im Bereich der Umsatzsteuersätze (ermäßigte Umsatzsteuersätze z.B. auf Tier- und Pflanzenzucht, „Schnittblumen" etc.) abzuschaffen bzw. deren Einführung zu verhindern. Gerade das Saarland ist auf eine verlässliche und faire Einnahmenkonstellation angewiesen.
 
Eine „große Steuerreform", wie von der Bundesregierung für das Jahr 2011 angestrebt, sollte im Sinne einer „demografischen Steuerreform" durchgeführt werden und Familien mit Kindern entlasten. Familien mit Kindern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und wirken dem anstehenden Bevölkerungsrückgang entgegen. Die Kinder, die einen großen Teil der Last der staatlichen Verschuldung übernehmen müssen, soll u.a. dadurch eine gute Entwicklung gewährleistet werden.
 
Trotz der Vereinbarungen der „Föderalismuskommission II" hinsichtlich der „Schuldenbremse" und der Zinsstrukturhilfen für das Saarland in Höhe von jährlich 260 Mio. € zwischen 2011 und 2019, stellt sich die Frage, ob das Saarland seine Situation als Haushaltsnotlageland ändern kann, ohne dass eine Lösung für die „Altschulden" gefunden wird. Das Saarland sollte daher neben eines eigenen und unerlässlichen Konsolidierungskurses auch alle Möglichkeiten zur Lösung der Altschulden-Problematik konsequent verfolgen. 
 
Der Bevölkerungsrückgang und die demografische Entwicklung hinsichtlich der Verschiebung der „Alterspyramide" wird das Tragen der Last der Staatsverschuldung für die junge Generation noch erschweren. Im Saarland wird die Bevölkerung laut Statistischen Amt des Saarlandes bis zum Jahr 2020 um weitere 80.000 Einwohner abnehmen.
 
Die heutige Situation der öffentlichen Haushalte und die Intensivierung des Bevölkerungsrückganges insbesondere im Saarland macht eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik dringend erforderlich. Das Einhalten der Vereinbarungen der im Grundgesetz verankerten „Schuldenbremse" muss oberste Priorität haben.
 
Der Koalitionsvertrag enthält mit dem Bekenntnis zum „pay-as-you-use-Prinzip", der Ankündigung einer „Haushaltsstrukturkommission" oder auch dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt wichtige Punkte für eine nachhaltige Finanzpolitik. 
 
CDU und JUNGE UNION wollen in den nächsten fünf Jahren der gerade angebrochenen Legislaturperiode gemeinsam für eine nachhaltige und generationengerechte Politik im Aufsteigerland Saarland eintreten.

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